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Heilpraktiker werden:
Die Erste und Zweite Durchführungsverordnung (1. und 2. DVO vom 18.2.1939 bzw. 3.7.1941) regeln in erster Linie die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um die Erlaubnis zur Zulassung zum Heilpraktikerberuf zu erhalten.
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis, bzw. Approbation als Arzt, bedarf es nach dem Heilpraktikerrecht verschiedener Voraussetzungen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Einzige Ausnahme hiervon ist die Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie und der Physiotherapie.
Voraussetzungen:
Nachweis im Rahmen einer Überprüfung durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt
Unterlagen Prüfungsanmeldung:
Nachfolgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. nachzureichen:
Die Überprüfung (schriftlich und mündlich) findet für Unterfranken beim Landratsamt Würzburg - Gesundheitsamt - statt.
Anmeldetermine zur Überprüfung:
Die Prüfungsanmledung wird je nach Regierungsbezirk etwas unterschiedlich geregelt. Manchmal sind auch Wartezeiten von bis zu 1 Jahr möglich.
Termine für die Antragstellung im Bereich des Landratsamtes Aschaffenburg sind:
30.12. für die Überprüfung im März
30.06. für die Überprüfung im Oktober
Der Antrag zur Überprüfung nach § 1 Heilpraktikergesetz ist bei der Wohnsitzgemeinde bzw. dem Ort der künftigen heilkundlichen Tätigkeit zu stellen.
Prüfungstermine:
Die Prüfung ist für Bayern und Baden-Württemberg zentralisiert.
Prüfungstermine sind jeweils der 3. Mittwoch im März sowie der 2. Mittwoch im Oktober.
Die Ladungen zu jedem Teil der Überprüfung durch den Amtsarzt erfolgen spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin.
Nächste Pürfungstermine (unverbindlich):
Heilpraktiker-Prüfungsablauf:
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und ggf. mündlichen Teil.
Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die weitere Prüfungsteilnahme.
Prüfung zum Heilpraktiker:
Die schriftliche Überprüfung umfaßt beim normalen Heilpraktiker 60 Fragen, die im Multiple Joice Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.
Dafür stehen 120 Minuten zur Verfügung. Zum Bestehen sind mindestens 45 Fragen zutreffend zu beantworten.
Die mündliche Überprüfung dauert pro Person etwa 45 Minuten.
Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie:
Eingeschränkte Überprüfung: Die schriftliche Überprüfung besteht aus 28 Fragen, von denen in 55 Minuten mindestens 21 zutreffend zu beantworten sind. Die mündliche Überprüfung dauert pro Person etwa 30 Minuten.
Inhalte der Prüfung:
Was in den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen gefragt wird, regelten bisher die jeweiligen, inhaltlich weitestgehend ähnlichen Richtlinien der verschiedenen Bundesländer. Ab dem 22. März 2018 tritt eine bundeseinheitliche Richtlinie in Kraft, welche die Heilpraktikerüberprüfung vereinheitlicht und gerechter regelt. Heilpraktikeranwärter müssen in den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten belegen und nachweisen, dass sie:
Kosten:
Die gesamten Gebühren incl. Erteilung der Erlaubnis betragen ca. Euro 550,-